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DER
UNTERSCHIED ZWISCHEN 'RECHT HABEN’ UND 'RECHT BEKOMMEN’
Durch Gründung und sechsfache Alleinorganisation
des Sport- & Campusfestivals in Leipzig haben wir eines der größten
Festival-Projekte Mitteldeutschlands initiiert. Dieses Engagement war
den am Gelingen der Veranstaltung beteiligten Partnern und Gästen
-egal ob Student oder Nichtstudent- gewidmet, keinesfalls jedoch dem
StudentenRat (StuRa) oder dem Verwaltungsapparat der Universität
Leipzig, welche im Nachhinein unsere Leistungen für sich vereinnahmen.
Dass es sich bei dem Verhalten der StuRa-Verantwortlichen
bei unserer 'Abdrängung’ im Jahr 2004 um eine intrigante
Verleumdung handelte, beweist u.a. die Entwicklung der Gastronomie bei
den StuRa-Festivals 2005 und 2006. Letztendlich blieb uns nur der Weg der Klage, welche aus formaljuristischen Gründen leider nicht gegen die eigentlich verantwortlichen Personen des StuRa, sondern gegen die Studentenschaft erhoben werden mußte. Im darauf folgenden Verfahren ging es darum, ob die Kündigung des Kooperationsvertrages, welcher uns das für die Durchführung des Festivals notwendige Campusgelände sichern sollte, rechtmäßig erfolgte. Aufgrund von Lücken und fehlerhaften Formulierungen im Vertrag nahmen die Gerichte hier Interpretationen vor, welche in merkwürdig parteiischer Weise der gemeinsamen Argumentation von StuRa und Universitätsleitung folgten. Diese hatten behauptet, der Kooperationsvertrag sei nichtig, da der Campus Jahnallee nicht zur Verfügung gestellt werden könne, wenn die SCF gGmbH Ausrichter sei (die Unileitung hatte zuvor übrigens die Ausrichterschaft durch die SCF gGmbH selbst vorgeschlagen). Weil wir jedoch u.a. anhand von Protokollen und e-mails die wahren Abdrängungs-Gründe (Eigeninteresse, Sozialneid, politische & persönliche Befindlichkeiten) nachweisen konnten, sind wir trotz einer formaljuristischen Niederlage die moralischen Sieger der Auseinandersetzung. Dies umso mehr, da wir mit dem Projekt Sport- & Campusfestival unserer Auffassung einer vielfältigen, integrativen, offenen und fremdentoleranten Gesellschaft ein Stück weit Ausdruck verliehen haben und das dazu krass im Widerspruch stehende, streng doktrinäre, monopolistische Verhalten der Universitätsbürokratie (Motto: ‘Das Tor der Universität soll nicht für Dritte geöffnet werden’) deren eigene Überholtheit veranschaulicht. Auch spiegelt sich an unserem Beispiel ein problematischer
gesellschaftlicher Dissens unserer Zeit wider: Die öffentliche
Hand legt ungewünschten -weil selbstbewußten- Existenzgründern
Steine in den Weg. Es ist hier seitens fest im Sessel sitzender Verwaltungsangestellter
sowie seitens auf Gruppenmacht basierender, in diesem Fall willkürlich
handelnder Gremien nicht gewollt, dass sich Menschen in diesem Lande
unabhängig machen und durch ihren Erfolg die Daseinsberechtigung
so manch unbeweglicher Struktur in Frage stellen könnten. |
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